Ratgeber
Was tun nach einem Unfall? Die Schritt-für-Schritt-Checkliste.
Ein Verkehrsunfall ist immer ein Schock. In den ersten Minuten entscheidet sich, wie sauber später dokumentiert ist, wer für die Kosten aufkommt und ob Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzbar sind. Diese Checkliste führt Sie durch die zwölf wichtigsten Schritte, ruhig und in der richtigen Reihenfolge.
Wenn Sie gerade einen Unfall hatten, atmen Sie kurz durch. Drucken Sie diese Seite aus oder speichern Sie die Telefonnummer am Ende. Wir kommen im Münsterland und der angrenzenden Region zu Ihnen, Termin innerhalb von 24 Stunden.
Checkliste
Zwölf Schritte in der richtigen Reihenfolge.
Arbeiten Sie die Liste von oben nach unten ab. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Wo es kritisch wird, finden Sie einen kurzen Warnhinweis.
Unfallstelle absichern
Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf, innerorts mindestens 50 Meter, außerorts 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 400 Meter. Bringen Sie sich und andere Beteiligte aus dem Gefahrenbereich.
Verletzte versorgen, Notruf wählen
Gibt es Verletzte, rufen Sie umgehend die 112. Leisten Sie Erste Hilfe im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Auch leichte Verletzungen sollten dokumentiert werden, denn manche Beschwerden zeigen sich erst Stunden später.
Polizei rufen, wenn es nötig ist
Die Polizei (110) sollte in folgenden Fällen kommen: bei Personenschäden, bei Streit über den Unfallhergang, bei Sachschäden über etwa 1.000 EUR, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, bei Fahrerflucht, bei Beteiligung von Mietwagen oder Firmenfahrzeugen sowie bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen.
Achtung: Auch wenn die andere Partei abrät: Bei Unsicherheit lieber die Polizei rufen. Ein objektiver Bericht schützt Sie später vor Streit mit der Versicherung.
Niemals Schuld anerkennen oder unterschreiben
Unterschreiben Sie am Unfallort keine Erklärung, in der Sie die Schuld anerkennen, auch nicht unter Druck. Solche Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Bleiben Sie sachlich, schildern Sie den Hergang neutral und überlassen Sie die rechtliche Bewertung Ihrem Anwalt oder Gutachter.
Achtung: Auch ein scheinbar harmloses Schuldeingeständnis kann Ihre Versicherung berechtigen, die Leistung zu kürzen.
Beweise sichern, viele Fotos machen
Fotografieren Sie die Endlage aller Fahrzeuge aus mehreren Winkeln, bevor etwas bewegt wird. Dokumentieren Sie Schäden in Übersichts- und Detailaufnahmen, Bremsspuren, Splitter, beschädigte Leitplanken, Straßenschilder, Ampeln, Lichtverhältnisse und Wetterlage. Halten Sie auch das Umfeld fest, etwa Vorfahrtsregelungen oder Sichtbehinderungen.
Daten der Beteiligten aufnehmen
Notieren Sie von jeder beteiligten Person: vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name der Haftpflichtversicherung und Versicherungsschein-Nummer. Lassen Sie sich den Führerschein und Fahrzeugschein zeigen und fotografieren Sie beides, sofern Ihr Gegenüber einverstanden ist.
Zeugen ansprechen und notieren
Unbeteiligte Zeugen sind nach einem Unfall Gold wert. Sprechen Sie umstehende Personen direkt an und notieren Sie Name, Adresse und Telefonnummer. Ein kurzes Foto vom Ausweis (mit Einverständnis) erleichtert die spätere Kontaktaufnahme. Zeugen verschwinden schnell, fragen Sie sofort.
Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Sofern vorhanden, füllen Sie gemeinsam mit der Gegenseite den Europäischen Unfallbericht aus. Er strukturiert die Angaben sauber und wird von allen deutschen Versicherern akzeptiert. Lassen Sie sich Zeit, prüfen Sie jede Angabe, und unterschreiben Sie nur, was tatsächlich zutrifft.
Achtung: Der Unfallbericht ist eine Sachverhaltsschilderung, kein Schuldeingeständnis. Trotzdem sollten Sie nichts unterschreiben, mit dem Sie nicht einverstanden sind.
Eigene Versicherung mit Bedacht informieren
Wenn Sie unverschuldet in den Unfall geraten sind, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihr Ansprechpartner, nicht Ihre eigene. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich von Versicherungs-Hotlines nicht zu einem Partnergutachter drängen.
Achtung: Als Geschädigter brauchen Sie keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Ihre Wahlfreiheit ist durch die Rechtsprechung gefestigt.
Unabhängigen KFZ-Sachverständigen kontaktieren
Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen, bevor Sie eine Werkstatt aufsuchen. Der Gutachter dokumentiert den Schaden objektiv, ermittelt Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Bei Haftpflichtschäden über der Bagatellgrenze von rund 750 EUR übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Erst nach dem Gutachten in die Werkstatt
Lassen Sie Reparaturen erst beginnen, wenn das Gutachten fertig ist und Sie wissen, welcher Reparaturweg dokumentiert wurde. Eine voreilige Reparatur kann Beweise vernichten und die Regulierung erschweren. Sie haben grundsätzlich freie Werkstattwahl, das gilt auch gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Belege und Originalrechnungen aufbewahren
Heben Sie sämtliche Belege auf: Gutachten, Reparaturrechnung, Mietwagenkosten, Anwaltsschreiben, Abschlepp- und Bergungskosten, Atteste und ärztliche Bescheinigungen. Auch kleine Beträge wie eine Taxi-Quittung oder Fahrtkosten zum Arzt können erstattet werden.
Häufige Fehler
Fünf Fehler, die Unfallbeteiligte oft machen.
Diese Fallstricke kosten Geschädigte regelmäßig Geld oder Verhandlungsspielraum gegenüber der Versicherung. Wer sie kennt, kann sie vermeiden.
Schuld am Unfallort anerkennen
Selbst eine beiläufige Bemerkung wie „Tut mir leid, ich habe Sie nicht gesehen“ kann später als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Bleiben Sie sachlich und überlassen Sie die Bewertung den Profis.
Werkstatt direkt anrufen, ohne Gutachter
Wer ohne unabhängiges Gutachten reparieren lässt, riskiert, dass Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Folgeschäden nicht erstattet werden. Der Reparaturweg muss vorher dokumentiert sein.
Schaden nicht ausreichend dokumentiert
Wenige Handyfotos reichen oft nicht. Fehlen Übersichtsaufnahmen, Detailbilder, Endlage und Umfeld, lässt sich der Hergang später kaum noch nachweisen. Lieber zu viele Fotos als zu wenige.
Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren
Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie einen eigenen Gutachter wählen dürfen. Der Versicherer-Gutachter bewertet im Auftrag des Versicherers, ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich für Sie.
Reparatur starten, bevor das Gutachten fertig ist
Sobald repariert wurde, sind die ursprünglichen Schadensspuren nicht mehr beweissicher dokumentierbar. Warten Sie auf das Gutachten, das schützt Ihre Ansprüche und Ihre Verhandlungsposition.
Schaden gehabt?
Sie hatten gerade einen Unfall? Wir kommen zu Ihnen.
Beschreiben Sie uns kurz, was passiert ist. Wir vereinbaren zeitnah einen Termin in Ihrer Nähe, dokumentieren den Schaden sauber und kümmern uns um alles, was die gegnerische Versicherung sehen muss. Im Münsterland und Umgebung kurzfristig vor Ort.
Im Notfall direkt anrufen
Wir nehmen Ihren Anruf entgegen.
Auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Wenn Sie unsicher sind, welcher Schritt der nächste ist, melden Sie sich. Eine kurze Ersteinschätzung am Telefon ist für Sie kostenfrei.
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