Wissen, Glossar

KFZ-Schadens-Glossar, Begriffe, die Sie kennen sollten.

Nach einem Unfall fallen viele Fachbegriffe: Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Bagatellgrenze, 130-Prozent-Regel. Was davon für Sie wichtig ist, hängt vom Schaden ab.

Wir haben die wichtigsten Begriffe rund um Schadengutachten, Wertermittlung und Versicherungsregulierung verständlich erklärt. Sachlich, kurz, ohne Juristensprache.

25 Begriffe

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Bagatellgrenze

Gesetzliche Grenze von rund 750 EUR Reparaturkosten, ab der ein Schadengutachten als notwendig anerkannt wird. Bei Unterschreitung reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Wiederbeschaffungswert

Der Marktpreis, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Markt zu kaufen. Grundlage für die Bewertung eines Totalschadens.

Wiederbeschaffungsdauer

Der Zeitraum, den der Geschädigte realistisch benötigt, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dient als Grundlage für die Berechnung des Nutzungsausfalls bei Totalschaden.

Restwert

Der noch erzielbare Verkaufspreis eines beschädigten Fahrzeugs auf dem regionalen Markt, ohne dass eine Reparatur erfolgt ist. Wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um den ersatzfähigen Schaden zu ermitteln.

Reparaturkosten

Kosten der fachgerechten Wiederherstellung des Fahrzeugs auf Basis aktueller Stundenverrechnungssätze regionaler Fachbetriebe und der Herstellervorgaben für Arbeitswerte und Ersatzteile.

Merkantile Wertminderung

Der Wertverlust eines reparierten Unfallfahrzeugs gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug. Sie entsteht, weil Käufer für ein Auto mit Unfallhistorie typischerweise weniger zahlen, auch wenn die Reparatur fachgerecht erfolgt ist.

Technische Wertminderung

Wertverlust durch technische Mängel, die nach der Reparatur nicht vollständig behoben werden können. Tritt seltener auf als die merkantile Wertminderung, etwa bei strukturellen Restschäden.

Nutzungsausfall

Entschädigung für die entgangene Möglichkeit, das Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung zu nutzen. Die Höhe ist nach Fahrzeugklasse gestaffelt und wird in Tagessätzen berechnet.

Mietwagenkosten

Erstattung der angemessenen Kosten für ein Ersatzfahrzeug während des Ausfalls des eigenen Wagens. Mietwagen und Nutzungsausfall schließen sich gegenseitig aus, der Geschädigte wählt eine der beiden Varianten.

Reparaturweg

Die fachgerechte Abfolge der Reparaturschritte gemäß Herstellervorgaben, vom Sachverständigen verbindlich festgelegt. Er umfasst Arbeitspositionen, Ersatzteile und Lackierumfang.

Reparaturbestätigung

Zusätzliche Bestätigung des Sachverständigen, dass die Reparatur fachgerecht und gemäß Gutachten durchgeführt wurde. Viele Versicherungen verlangen diese Bestätigung vor der Auszahlung der vollen Reparaturkosten.

Totalschaden

Liegt vor, wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist, weil die Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall wird der Schaden über Wiederbeschaffungs- und Restwert reguliert.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Sonderfall, bei dem die Reparaturkosten zwischen 100 und 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts liegen. Eine Reparatur ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich und wird von der Versicherung erstattet.

130-Prozent-Regel

Rechtsgrundlage für die Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden. Der Geschädigte muss das Fahrzeug nach der fachgerechten Reparatur mindestens sechs Monate weiternutzen, dann werden Reparaturkosten bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts erstattet.

Plausibilitätsprüfung

Überprüfung, ob die geschilderten Schäden zum angegebenen Unfallhergang passen. Sie ist oft Streitpunkt mit Versicherern und ein wesentlicher Bestandteil jedes seriösen Schadengutachtens.

Vorschaden

Bereits vor dem aktuellen Unfall bestehender Schaden am Fahrzeug. Vorschäden müssen im Gutachten erfasst und sauber vom Neuschaden abgegrenzt werden, damit nur der aktuelle Schaden reguliert wird.

Altschaden

Synonym zu Vorschaden, oft verwendet für bereits reparierte Schäden aus der Vergangenheit. Altschäden können die merkantile Wertminderung und die Bewertung des aktuellen Schadens beeinflussen.

Haftpflichtschaden

Schaden, der von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert wird. Der Geschädigte hat hier Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter seiner Wahl, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Kaskoschaden

Schaden, den der Geschädigte über seine eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung abrechnet. Die Kostenübernahme für ein Gutachten hängt hier von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Sachverständiger

Fachlich qualifizierte Person, die Schäden und Werte an Fahrzeugen bewertet. Wir arbeiten unabhängig im Auftrag des Geschädigten oder Eigentümers, nicht für Versicherungen, Werkstätten oder Händler.

Kostenvoranschlag

Schätzung der reinen Reparaturkosten durch eine Werkstatt, ohne Bewertung von Wertminderung, Wiederbeschaffungswert oder Nutzungsausfall. Reicht bei Bagatellschäden, ersetzt aber kein vollständiges Gutachten.

Stundenverrechnungssatz

Werkstatt-Preis pro Arbeitsstunde, regional unterschiedlich und je nach Fahrzeugmarke variierend. Bildet die Berechnungsgrundlage der Reparaturkosten im Gutachten.

UPE-Aufschläge

Aufschläge auf die Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Ersatzteile. Sie sind branchenüblich und gehören zu den ersatzfähigen Reparaturkosten gegenüber der Versicherung.

Verbringungskosten

Kosten für den Transport des Fahrzeugs zwischen Werkstatt und Lackierer, falls die ausführende Werkstatt nicht selbst lackiert. Sie sind Bestandteil der ersatzfähigen Reparaturkosten.

Beweissicherungsgutachten

Gutachten zur Dokumentation des aktuellen Zustands eines Fahrzeugs, oft eingesetzt bei strittigen Schadenfällen oder vor einer geplanten Reparatur. Es schafft eine belastbare Beweislage für spätere Auseinandersetzungen.

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Wir erklären jeden Begriff persönlich.

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