Hauptleistung
Schadengutachten am PKW. Vor Ort. In einem Werktag.
Wir nehmen den Schaden auf, dokumentieren systematisch und liefern Ihnen das fertige Gutachten so schnell, dass die Versicherung keinen Grund hat zu warten. Im Kreis Borken sind wir kurzfristig bei Ihnen.
24h
Termin in 24 Stunden
1
Werktag bis zum Gutachten
100%
unabhängig
Drei Wege
Wann zum Gutachter?
Drei typische Konstellationen, in denen ein eigenes Schadengutachten den Unterschied macht. Wenn eine davon zu Ihrer Lage passt, sollten Sie nicht zu lange warten.
Situation 1
Nach dem Unfall.
Das Erstgespräch in der Werkstatt reicht oft nicht. Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Folgeschäden tauchen dort selten in voller Höhe auf.
Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den vollständigen Schaden, bevor die Reparatur beginnt.
Situation 2
Bei Streit mit der Versicherung.
Der Gutachter des Versicherers arbeitet im Auftrag des Versicherers. Das ist legal, aber nicht neutral.
Sie haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen, dessen Bewertung der gegnerischen Versicherung gegenüber regulierungspflichtig ist.
Situation 3
Vor der Reparatur.
Wird ohne Gutachten repariert, zahlt die Versicherung oft nur den Standard-Reparaturweg, nicht den fachgerechten nach Herstellervorgaben.
Der Reparaturweg muss vorher dokumentiert sein, damit der volle Anspruch erhalten bleibt.
Bausteine
Was im Gutachten steht.
Acht Bausteine, die in jedem vollständigen Schadengutachten enthalten sind. Nichts davon ist optional, jedes Element hat im Streitfall Gewicht.
01
Bestandsaufnahme
Erfassung aller sichtbaren und technisch ermittelbaren Schäden am Fahrzeug, einschließlich verdeckter Folgeschäden.
02
Foto-Dokumentation
Datierte, systematische Aufnahmen in Übersicht und Detail, nachvollziehbar belegt und vollständig.
03
Reparaturweg
Festlegung der notwendigen Arbeitspositionen nach Herstellervorgaben, inklusive Ersatzteilen und Lackierumfang.
04
Kalkulation
Saubere Berechnung auf Basis aktueller Stundenverrechnungssätze regionaler Fachbetriebe.
05
Wiederbeschaffungs- und Restwert
Marktgerechte Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts vor dem Schaden und des Restwerts danach.
06
Merkantile Wertminderung
Bewertung des bleibenden Minderwerts trotz fachgerechter Reparatur, sofern einschlägig.
07
Nutzungsausfall
Einstufung in die richtige Mietwagenkategorie und Berechnung der Nutzungsausfalltage.
08
Plausibilität
Abgleich des geschilderten Schadenhergangs mit den objektiv feststellbaren Schadensspuren.
Kostenübernahme
Wer zahlt was, auf einen Blick.
Drei typische Konstellationen, drei klare Antworten. Bei Unklarheit klären wir die Kostenfrage vor der Begutachtung.
Haftpflichtschaden, gegnerisch schuld
- Wer trägt die Kosten
- Gegnerische Versicherung
- Voraussetzung
- Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 EUR
Kaskoschaden, eigene Versicherung
- Wer trägt die Kosten
- Voll- oder Teilkasko
- Voraussetzung
- Je nach Versicherungsbedingungen
Privatgutachten, etwa Verkauf oder Streit
- Wer trägt die Kosten
- Auftraggeber selbst
- Voraussetzung
- Vergütung vorab schriftlich vereinbart
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung. Sie haben damit selbst nichts zu tun.
Häufige Fragen
Sortiert nach Phase.
Sieben Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Geordnet nach dem Zeitpunkt, an dem sie typischerweise auftauchen.
Phase 1
Vor der Beauftragung
Brauche ich ein Schadengutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?+
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt deckt nur die reine Reparatur ab. Ein Schadengutachten enthält zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, Restwert und Plausibilitätsprüfung. Also alles, was Sie gegenüber der Versicherung brauchen, um vollständig reguliert zu werden.
Wer zahlt das Schadengutachten nach einem Unfall?+
Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in voller Höhe, sobald der Reparaturaufwand die sogenannte Bagatellgrenze von rund 750 EUR überschreitet. Bei Kaskoschäden hängt die Kostenübernahme von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Wir klären die Kostenfrage vor Beauftragung transparent mit Ihnen.
Phase 2
Während der Begutachtung
Muss ich das Fahrzeug zu Ihnen bringen?+
Nein. Wir kommen zu Ihnen, in die Werkstatt oder direkt zum Standort des Fahrzeugs. Termine im Kreis Borken vereinbaren wir innerhalb von 24 Stunden.
Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?+
Die eigentliche Aufnahme dauert je nach Schadensumfang in der Regel 30 bis 60 Minuten. Sie können dabei sein, müssen aber nicht. Auf Wunsch besprechen wir Ihre Fragen direkt am Fahrzeug.
Phase 3
Nach dem Gutachten
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?+
Auf Ihre Anfrage reagieren wir innerhalb eines Werktages und vereinbaren zeitnah einen Termin. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel in einem Werktag nach der Begutachtung.
Ist das Gutachten wirklich unabhängig?+
Ja. Wir arbeiten weder für Versicherer noch für Werkstätten oder Händler, sondern ausschließlich im Auftrag des Geschädigten oder Eigentümers. Unsere Bewertung folgt dem Sachverhalt, nicht einer Interessenlage.
Kann die Versicherung einen eigenen Gutachter durchsetzen?+
Sie als Geschädigter haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung kann zwar einen eigenen Gutachter beauftragen, ist Ihrem Gutachten gegenüber aber regulierungspflichtig, sofern es schlüssig und nachvollziehbar erstellt wurde.
Bereit?
Schaden aufgenommen, Sache klar.
Termin in 24 Stunden, Gutachten in einem Werktag. Beschreiben Sie kurz, was passiert ist, und wir melden uns innerhalb eines Werktages.